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Todesstrafe in Hessen

Von Majoran am Saturday, 26. January 2008, u01 1:35
Abgelegt unter Allgemein

Wo bin ich hier nur hingeraten, fragte ich mich erneut als ich das gestern erfuhr.

In Hessen kann bei besonders schweren Verbrechen die Todesstrafe verhaengt werden. Das steht wirklich so in der Verfassung von Hessen.

Ich bin mir sicher das Roland die auch schon laengst ausgesprochen haette, wenn er so koennte wie er wollte.


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2 Leser haben ein Kommentar hinterlassen

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25942. nils sagt,
Sunday, 27. January 2008 um 14:08

dir ist schon klar, dass bundesrecht landesrecht schlägt, oder?

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25948. Majoran sagt,
Sunday, 27. January 2008 um 15:28

Natuerlich, daher ja auch: ” … wenn er so koennte wie er wollte. ” ;-)

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